01.09. | Projektförderung | Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Im Rahmen der Projektförderung fördert die Kulturstiftung überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen, die sich durch herausragende Qualität und ein deutliches inhaltliches Profil auszeichnen. Zweimal jährlich können Vorhaben in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifend beantragt werden. Über die Vergabe entscheiden unabhängige Fachbeiräte. Mit einem Fördervolumen von rund 3,6 Millionen Euro pro Jahr ist die Projektförderung der größte Förderbereich der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen. Gefördert werden in erster Linie Projekte mit überregionaler, landesweiter und internationaler Wirksamkeit, die eine herausragende Qualität und ein eigenständiges Profil nachweisen können. Zudem muss jedes Projekt einer Sparte zugeordnet werden. Was im Einzelnen gefördert werden kann, unterscheidet sich je nach Förderbereich: Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film, Industriekultur, Literatur, Soziokultur, Spartenübergreifende Projekte. Eine Förderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen erhalten. Die Vorhaben sind in der Regel im Freistaat Sachsen zu realisieren. Die Kulturstiftung fördert in der Regel maximal 50 Prozent der Gesamtausgaben eines Projektes. Mögliche Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Anteil-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung gewährt. Mehr Informationen
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