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Newsletter 09 – September 2024 |
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Editorial von Miro Jennerjahn | ARBEIT UND LEBEN Sachsen e.V. |
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Liebe Mitglieder, liebe Engagierte,
in unschöner Regelmäßigkeit wiederholt sich die Debatte über ein vermeintlich existierendes Neutralitätsgebot für Träger der (politischen) Bildungsarbeit und zivilgesellschaftliche Akteure, die sich der Demokratiestärkung verpflichtet haben und/oder die sich klar gegen Rechtsextremismus, Rassismus oder anderweitig menschenfeindliche Erscheinungsformen positionieren.
Spätestens wenn Fördermittel im Spiel sind, wird der Vorwurf, sich nicht neutral zu verhalten bzw. angeblich bestehende Neutralitätspflichten zu verletzen, zum gerne verwendeten Totschlagargument. Leider kommen diese Angriffe nicht nur von ganz rechts außen, sondern sind erschreckend weit im gesellschaftlichen und politischen Diskurs verankert.
In der Praxis führt dies zu Verunsicherung darüber, was nun eigentlich erlaubt ist und was nicht. Notwendige Positionierungen bleiben aus, sei es, weil die Kraft fehlt, die immer gleichen Diskussionen wieder zu führen, oder weil ernsthafte Sorge besteht, mit Rückforderungen durch Fördermittelgeber konfrontiert zu werden.
Besonders drastisch in dieser Hinsicht ist der Sonderbericht des Sächsischen Rechnungshofs (SRH) zur Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen. In diesem wurde durch den SRH nicht nur die Fördermittelpraxis des sächsischen Sozialministeriums in den Blick genommen, sondern auch sehr weitreichende Ausführungen zum angeblich bestehenden Neutralitätsgebot vorgenommen. Kurz formuliert ist der SRH der Ansicht, dass Fördermittelempfänger den gleichen Neutralitätspflichten unterliegen wie das fördernde Ministerium selbst. In der Logik des SRH sind geförderte Vereine keine Grundrechtsträger, sondern werden durch den Empfang von Fördermitteln zum Sprachrohr des Ministeriums. Wenig überraschend ist der SRH der Meinung, die geförderten Träger im Rahmen der Richtlinie Integrative Maßnahmen hätten massenhaft gegen das Neutralitätsgebot verstoßen.
Aus der Logik des SRH resultiert eine große Gefahr für unser aller Arbeit. Wird der „Neutralitätsmaßstab" des SRH zum Standard, so ist eine werteorientierte zivilgesellschaftliche Arbeit, die sich am normativen Kern des Grundgesetzes orientiert und die Menschenwürde als Ausgangspunkt der eigenen Arbeit definiert, nicht mehr möglich.
In dieser schwierigen Ausgangssituation hat die Cellex-Stiftung mit Unterstützung der Freudenberg-Stiftung, der Schöpflin-Stiftung und der Amadeu-Antonio-Stiftung ein Rechtsgutachten bei dem renommierten Verfassungs- und Verwaltungsrechtler und ehemaligen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Friedhelm Hufen, in Auftrag gegeben, der die Ausführungen des SRH zum Neutralitätsgebot aus einer juristischen Perspektive untersucht.
Prof. Hufen kommt in dem Gutachten zu dem eindeutigen Ergebnis, dass der SRH mit seinen Ausführungen zum Neutralitätsgebot und seiner Auffassung, geförderte Träger hätten dagegen verstoßen, seine Kompetenzen bei weitem überschritten hat. Zudem weist Prof. Hufen dem SRH erhebliche juristische und fachliche Mängel in seinen Ausführungen zum Neutralitätsgebot nach.
In einem weiteren Schritt definiert Prof. Hufen einen allgemeinen Handlungsrahmen dessen, was geförderte Träger auch im Rahmen ihrer Förderung tun dürfen und was nicht. Dies ist ein wichtiger Beitrag, um Handlungssicherheit für uns alle in unserer täglichen Arbeit zu schaffen.
Das Rechtsgutachten wurde der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und kann hier eingesehen werden.
Als Sprecher_innen-Rat ist es uns wichtig, hierzu in Austausch mit Euch zu treten. Wir bereiten daher gerade eine digitale TolSaxKonkret-Veranstaltung vor, in der Prof. Hufen das Gutachten detaillierter vorstellen wird und die Gelegenheit bestehen wird, darüber zu diskutieren und Ableitungen für die eigene Arbeit zu treffen. Näheres dazu findet Ihr bei den Terminankündigungen.
Mit besten Grüßen
Miro Jennerjahn | ARBEIT UND LEBEN Sachsen e.V. und Sprecher des TolSax | jennerjahn@arbeitundleben.eu
Die TolSax-Redaktion erreicht Ihr unter: Johanna | redaktion@tolerantes-sachsen.de | 0176 320 76 320 Ruth | koordination@tolerantes-sachsen.de | 0178 54 45 807 | 03425 82 98897 Frank | buero@tolerantes-sachsen.de | 0177 466 06 51 | 03425 82 999 59 Auf unserer Website unter Koordination erfahrt Ihr, welche Mitarbeiter_in aus der TolSax-Koordination für welche Eurer Fragen die richtige Ansprechperson ist. Anmerkung: Die Einleitung spiegelt nicht die Meinung des Netzwerkes oder des Sprecher_innenrates wieder, sondern einzig der Verfasser_innen. |
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Wir freuen uns immer über Eure Beiträge für den Newsletter - am liebsten als Link zum originalen Posting! Redaktionsschluss ist der 25. jeden Monats. |
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Auf unseren jährlichen Vernetzungstreffen diskutieren wir aktuelle Entwicklungen, Probleme in den einzelnen Regionen Sachsens und Eure Bedarfe. Ihr könnt Euch weiterbilden und andere Engagierte kennenlernen.
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Vortrag und Diskussion mit Prof. Dr. Hufen
Im August 2024 veröffentlichte der Verfassungs- und Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Friedhelm Hufen, ein "Rechtsgutachten zur Bedeutung des sogenannten Neutralitätsgebots für zivilgesellschaftliche Vereine der Demokratie- und Jugendarbeit". Darin untersuchte er aus juristischer Perspektive die Ausführungen des Sächsischen Rechnungshofes in seinem Sonderbericht zur Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen. Das Rechtsgutachten wurde der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und kann hier eingesehen werden.
Prof. Hufen wird in der TolSax Konkret das Gutachten detaillierter vorstellen. Außerdem wird es Gelegenheit geben, das Gutachten zu diskutieren und Ableitungen für die eigene Arbeit zu treffen.
Herzlich eingeladen sind alle ehrenamtlich und hauptamtlich Engagierten, die sich in ihrer (Projekt-)arbeit für demokratische Kultur und vielfältige Lebensweisen einsetzen.
Weitere Informationen folgen demnächst und sind dann hier zu finden. |
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Hier findet Ihr spannende Veranstaltungen für Demokratie und gegen Rassismus in Sachsen. Bitte informiert Euch direkt auf den Websites der Veranstalter_innen über den aktuellen Stand.
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Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt fördert in Sachsen regionale Zentren für Engagement mit dem Ziel, einer der größten Herausforderungen zu begegnen, vor denen Vereine und andere ehrenamtlich getragene Organisationen stehen: Menschen für Engagement und Ehrenamt zu gewinnen. Gefördert werden engagementfördernde Einrichtungen in strukturschwachen oder ländlichen Regionen Sachsens, die träger- und bereichsübergreifend arbeiten. Die Einrichtungen müssen Beratung und Unterstützung für Personen anbieten, die an einem Engagement interessiert sind, oder Organisationen bei der Nachwuchsgewinnung unterstützen. Gefördert werden Projekte mit bis zu 50.000 € pro Jahr (80% der förrderfähigen Projektkosten). Projekte können zwischen dem 1.10.2024-31.12.2026 stattfinden. Die Bürgerstiftung Dresden steht Engagementzentren in Sachsen bei der Entwicklung von Projektideen beratend zur Seite. Während der Förderlaufzeit begleitet sie außerdem den Austausch und die Vernetzung zwischen den geförderten Projekten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Annekatrin Jahn (0151 / 548 819 42, jahn@buergerstiftung-dresden.de). Am 27.08.2024 gibt es außerdem eine digitale Informationsveranstaltung. Antragsfrist: 13.09.2024. Mehr Informationen |
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Der Themenschwerpunkt für das Jahr 2024 liegt auf Projekten und Organisationen, die sich für eine inklusive Gesellschaft und gegen Extremismus oder Diskriminieren engagieren. Der Fokus liegt auf Projekten in den folgenden Bereichen: „Berufliche Perspektiven von Menschen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte stärken“, „Projekte für politischen Dialog in Schulen und Ausbildungsstätten“, „Engagement und Aktivismus gegen Extremismus“ und „Eine Faktenbasierte Debatte und die Förderung von Medienkompetenz“. Für alle vier Schwerpunkte sind besonders Anträge aus dem ländlichen Raum und/oder den ostdeutschen Bundesländern willkommen. Es sollen Projekte gefördert werden, die mehrfach diskriminierte Menschen unterstützen (z.B. Frauen mit Fluchterfahrung). Dies sind jedoch keine Voraussetzungen für eine Förderung. Die Antragsfrist endet im September. Die Auswahl der Projekte/Organisationen findet voraussichtlich im Oktober statt. Bei einer Förderzusage wird das Geld Ende 2024 ausgezahlt. Die Projekte, mit denen ihr euch bewerbt, sollten also im Idealfall im Jahr 2025 stattfinden; grundsätzlich können aber auch Projekte aus 2024 rückwirkend finanziert werden, wobei selbstverständlich kein Anspruch auf Förderung besteht. Antragsfrist: September 15.09.2024. Mehr Informationen |
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17.09. | Förderung | Land in Sicht e.V.
Land in Sicht e.V. fördert gemeinnützige Vereine und Initiativen im ländlichen Raum bzw. in kleinen Städten in Sachsen, die sich für Weltoffenheit, humane, demokratische und soziale Denkweisen engagieren. Für die Durchführung von Projekten im kulturellen und sozialen Bereich können schnell und unbürokratisch Zuschüsse in Höhe von 100 bis 2500 EUR beantragt werden. So sollen beispielsweise auch gezielt Drittmittel-Anteile abgedeckt werden, die besagten Initiativen bei der Beantragung öffentlicher Gelder häufig fehlen. Die Höhe der Förderung soll im Regelfall nicht mehr als 80 Prozent der Gesamtkosten und im Einzelfall höchstens 2500 Euro pro Jahr und Antragsteller betragen. Im Regelfall nicht förderfähig sind Personalkostenzuschüsse sowie Sachkostenzuschüsse zum Betrieb von Vereinsräumen. Anträge können jederzeit eingesandt werden. Auch wenn eine Antragsstellung mindestens drei Monate vor Projektbeginn empfohlen wird, sind bereits laufende Projekte nicht von einer Förderung ausgeschlossen. In Ausnahmefällen werden auch jenseits des regulären Vergaberhythmus Fördergelder vergeben, wenn z.B. ein akuter Fördernotfall vorliegt. In dem Fall bittet der Verein um eine E-Mail. Nächste Antragsfrist: 17. September 2024. Mehr Informationen |
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18.09. | Projektförderung | CERV – Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit (EU-Förderprogramm)
Das Programm „Citizens, Equality, Rights and Values“ (CERV) der Europäischen Union fördert Projekte zum Thema Unionswerte, Gleichstellung, Teilhabe und Gewaltprävention (Daphne) – mit einem Etat von rund 1,44 Mrd. Euro. Der Aktionsbereich “Werte der Union” wurde während der Beratungen der EU-Institutionen zum neuen Haushaltsplan 2021-2027 ins Leben gerufen. Ziele sind Schutz, Förderung und Sensibilisierung für Grundrechte durch finanzielle Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen, die sich auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene für die Förderung und Pflege dieser Rechte einsetzen, wodurch sie die Werte der Europäischen Union schützen und fördern und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit stärken und zum Aufbau einer demokratischeren Union und eines demokratischen Dialogs sowie zu Transparenz und verantwortungsvollem Verwaltungshandeln beitragen. Voraussetzungen für die Antragstellung: die federführende Organisation/Hauptantragsteller_in (Koordinator_in) muss eine juristische Person ohne Erwerbszweck (private Organisation) sein; Mitantragsteller_innen müssen eine juristische Person mit oder ohne Erwerbszweck (öffentliche oder private Einrichtung) sein; Organisationen, die auf Gewinn ausgerichtet sind, können nur in Partnerschaft mit privaten, nicht gewinnorientierten Organisationen einen Antrag stellen; Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder stattfinden (EU-Mitgliedstaaten); der beantragte Zuschuss darf nicht weniger als EUR 75 000 betragen, keine Deckelung nach oben; Projekte können national oder transnational sein, transnationale Projekte sind besonders erwünscht; an dem Antrag können eine oder mehrere Organisationen beteiligt sein (Hauptantragsteller_in „Koordinator:in“ und Mitantragsteller_in); max. Projektdauer 24 Monate. Bewerbungsfrist: 18.09.2024. Mehr Informationen |
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30.09. | Projektförderung | Bildungschancen gGmbH
Für die Beantragung von Fördermitteln hat die BildungsChancen gGmbH im ersten Halbjahr 2024 einen Förderschwerpunkt festgelegt. Bewerben können sich Bildungsprojekte, die sich u.a. für politische Bildung, Teilhabe und Demokratieförderung einsetzen. Ziel der Ausschreibung ist es, jungen Menschen und Erwachsenen Impulse zu geben und neue Wege aufzuzeigen, um demokratiefeindlichen Tendenzen zu begegnen, kritische Medienkompetenz zu entwickeln und zu stärken, konkrete Hilfestellungen im Umgang mit Diskriminierung anzubieten und Betroffene persönlicher Diskriminierungserfahrungen zu stärken. Insofern sollen die eingereichten Projektvorhaben auf ähnliche oder vergleichbare Ziele einzahlen bzw. dem Förderschwerpunkt in inhaltlich-thematischer Hinsicht Rechnung tragen. BildungsChancen fördert vorrangig Bildungsprojekte mit bis zu 20.000 Euro. Dies bezieht sich auf die bei BildungsChancen beantragte Summe. Das gesamte Projektvolumen kann durchaus höher sein! Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des mit der Antragstellung vorgelegten Kostenplans. Die Dauer des geförderten Projektes sollte drei Jahre nicht überschreiten. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über unser Online-Portal. Die aktuelle Antragseinreichungsphase für die nächstfolgende Kuratoriumssitzung findet im folgenden Zeitraum statt: 01.09.2024, 12:00 Uhr bis einschließlich 30.09.2024, 24:00 Uhr. Mehr Informationen |
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Das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ (WOS) unterstützt Projekte und Maßnahmen zur Stärkung der demokratischen Kultur und der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Sachsen sowie zum Abbau von Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Besonders im Fokus stehen Projekte, die sich an lokalen Bedürfnissen orientieren und die lokal und regional vernetzt sind. Förderfähig sind projektbezogene Sach- und Personalausgaben. Antragsfrist für Projekte zur Demokratieförderung (Teil C der Richtlinie): 30. September. Zur Schwerpunktsetzung der Förderrichtlinie bitte hier entlang. Hinweis: Aufgrund der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln wird die Auswahlentscheidung und die Bewilligung von Projekten voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2025 möglich sein. Das SMS empfiehlt daher, dies im Rahmen der Projektplanung zu berücksichtigen und den Projektbeginn gegebenenfalls später anzusetzen. Antragsfrist für Projekte in den Fördersäulen D (Kleinprojekte) und E (Bildungsfahrten), die noch 2024 umgesetzt werden: 30.09.2024. Antragsfrist für Projekte der Fördersäule E (Bildungsfahrten) für das erste Halbjahr 2025: 31.10.2024. Mehr Informationen |
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Das Landesprogramm „Integrative Maßnahmen“ unterstützt Projekte zur Integration und Partizipation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Sachsen. Aktuell ausgeschrieben sind Förderungen in der Richtlinie C – Integrationsfördernde Kleinprojekte. Förderfähig sind ausgeschriebene Personal- und Sachkosten. Finanziert werden 90% der förderfähigen Kosten (bei eingetragenen Vereinen 95%) mit bis zu 25.000 EUR. Antragsfrist: 30.09.2024. Mehr Informationen |
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RAA Sachsen e.V. sucht für den Aufbau eines Dokumentationszentrums zum NSU-Komplex in Chemnitz eine_n Mitarbeiter_in für den Bereich Assembly/Community Organizing (30h/Woche, Vergütung bis TVL-Entgeltstufe 12 bei entsprechender Eignung, Arbeitsort: Südwestsachsen & remote, befristet bis zum 31.12.2025, langfristige Perspektive wird angestrebt). Bewerbungsfrist: 10.09.2024. Mehr Informationen |
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RAA Sachsen e.V. sucht für den Aufbau eines Dokumentationszentrums zum NSU-Komplex in Chemnitz eine_n Mitarbeiter_in für den Bereich Forschung (30h/Woche, Vergütung bis TVL-Entgeltstufe 12 bei entsprechender Eignung, Arbeitsort: remote möglich, befristet bis zum 31.12.2025, langfristige Perspektive wird angestrebt). Bewerbungsfrist: 10.09.2024. Mehr Informationen |
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RAA Sachsen e.V. sucht für den Aufbau eines Dokumentationszentrums zum NSU-Komplex in Chemnitz eine_n Mitarbeiter_in für den Bereich Forschung (30h/Woche, Vergütung bis TVL-Entgeltstufe 12 bei entsprechender Eignung, Arbeitsort: remote möglich, befristet bis zum 31.12.2025, langfristige Perspektive wird angestrebt). Bewerbungsfrist: 10.09.2024. Mehr Informationen |
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Der DAKS e.V. sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine_n Mitarbeiter_in in der Öffentlichkeitsarbeit (9-15h/Woche, Minijob (538 €) oder nach Absprache bis 15 Std./Woche als Midijob, Arbeitsort: Leipzig & remote, befristet bis 31.12.2024. Bewerbungsfrist: k.A. Mehr Informationen |
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Der Steinhaus e.V. sucht ab sofort eine Projektleitung für das Medienkompetenzprojekt (30h/Woche, Vergütung in Anlehnung an den TVöD VKA 9a, Arbeitsort: Bautzen, befristets bis zum 31.12.2025. Bewerbungsfrist: k.A. Mehr Informationen |
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Die LAG Mädchen* und junge Frauen* Sachsen e.V. sucht für das Projekt „SISTERS“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine_n Projektmitarbeiter_in (30h/Woche, Vergütung in Anlehnung an den TVL 10, Arbeitsort: Dresden & sachsenweit, zunächst befristet bis 31.12.2024). Bewerbungsfrist: k.A. Mehr Informationen |
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Wir begrüßen fünf neue Mitglieder im TolSax – Wir sind jetzt 150 Initiativen!
Wir begrüßen diesen Monat fünf neue Mitglieder im TolSax. Damit sind wir nun offiziell über 150 Mitglieder! Wenn das kein Grund zum Feiern ist!
Der Caritasverband Oberlausitz e.V. setzt sich seit mehr als 25 Jahren für die Belange Hilfesuchender im Dekanat Bautzen ein. Dies erreichen wir mit einer Vielzahl an Betreuungs- und Beratungsangeboten. Direkt zum Initiativen-Porträt
Das Konzeptwerk ist seit 2011 ein unabhängiger, gemeinnütziger Verein. Wir stehen für eine neue Wirtschaft. Von allen, für alle. Ökologisch und sozial. Wir entwickeln nicht nur Konzepte für eine neue Ökonomie ‒ wir probieren sie selbst in unserer Arbeit aus. Direkt zum Initiativen-Porträt
Der pro familia Landesverband Sachsen e.V. wurde 1990 in Leipzig als gemeinnütziger Verein gegründet. Er ist Mitglied des pro familia Bundesverbandes, der ersten deutschen Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung. Mit den Beratungsangeboten unterstützt pro familia alle Menschen, ihr Leben und ihre Beziehungen eigenverantwortlich zu gestalten, Entscheidungen selbstbestimmt zu treffen und ihre Rechte wahrzunehmen. Sie umfassen auch eine Beratung und Unterstützung zu geschlechtlichen Identitäten, zu sexuellen Orientierungen und zu Lebensweisen neben einer Heteronormativität. Direkt zum Initiativen-Porträt
Das Steinhaus in Bautzen befindet sich seit 1995 in freier Trägerschaft des Steinhaus e.V.. Mitten im Zentrum der Stadt Bautzen gelegen, bietet das soziokulturelle Zentrum Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine Struktur und den nötigen Raum für die Umsetzung ihrer Ideen und Projekte. Das Steinhaus ist ein Ort der Begegnung, der kulturellen und politischen Bildung sowie des Engagements für unser gesellschaftliches Zusammenleben und bietet Menschen in schwierigen Lebenssituationen Beratung und Unterstützung. Direkt zum Initiativen-Porträt
Zum zwanzigsten Jahrestag des 9. Oktober 1989 gründeten engagierte Bürger*innen aus Ost und West, Kirchenleute und Friedensaktivist*innen die Stiftung Friedliche Revolution. Die Stiftung will die grundlegenden Wertemuster der Menschen, die 1989 in den Kirchen und auf den Straßen für den friedlichen Wandel eingetreten sind, in die heutige Zeit überführen. Mit ihrem zivilgesellschaftlichen Engagement tritt sie für Demokratie, kulturelle Vielfalt, Gewaltlosigkeit und ein friedliches Miteinander ein. Direkt zum Initiativen-Porträt
Herzlich Willkommen im TolSax – wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!
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Welche Verpflichtungen erwachsen Organisationen der Demokratie- und Jugendarbeit als Empfängern von Fördermitteln? Sind sie dazu verpflichtet, ein sogenanntes Neutralitätsgebot einzuhalten? Welche Kompetenzen hat der Sächsische Rechnungshof zur Beantwortung dieser Frage? Diese Fragen waren Gegenstand im 2. Untersuchungsausschuss („Mutmaßlich rechtswidrige Förderpraxis bei Asyl- und Integrationsmaßnahmen…“) des Sächsischen Landtags sowie im Sonderbericht des Landesrechnungshofes. Im Auftrag der Cellex Stiftung unterstützt von der Freudenberg Stiftung, der Schöpflin Stiftung und der Amadeu Antonio Stiftung hat Prof. Dr. Hufen ein Rechtsgutachten erstellt, das diesen Sachverhalt juristisch prüft. Mehr Informationen |
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Seit Herbst 2023 treffen sich Lehrkräfte, externe Träger der politischen Bildung bzw. Demokratiebildung, Hochschullehrkräfte, Schüler*innen, Schulsozialarbeiter*innen und weitere an der Schule tätige Personen regelmäßig zum Austausch über die durch den Erlass verursachte Situation. Der Forderung des LandesSchülerRats Sachsen, das „Verbot der Gendersprache durch eingeschobene Sonderzeichen“ zu revidieren, schließen sich die Unterzeichnenden dieses Statements an. Sie fordern zudem: Queere Bildung muss in den kommenden Koalitionsvertrag aufgenommen werden! Mehr Informationen |
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Einem von der AfD eingebrachten Vorschlag einer Streichung der Stelle einer_s eines Ausländer- und Integrationsbeauftragten aus der Hauptsatzung der Landkreisvertretung wurde in der Sitzung vom 19.08.2024 mehrheitlich zugestimmt. Die Kreistagssitzung sei die erste gewesen, in der die neu gewählten Abgeordneten zusammenkamen und endete aus Perspekektivt des tvBunt bereits mit einem, von der AfD initiierten, Angriff auf eine vielfältige Gesellschaft. Die demokratische Zivilgesellschaft im Landkreis werde sich auf noch härtere Zeiten einstellen müssen und werde noch stärker als bisher Ressourcen aufbringen müssen, um demokratisches und legales Handeln zu verteidigen und umzusetzen. Hierzu gehöre es, eine klare Haltung zu beziehen, wenn Entscheidungen getroffen werden, die auf mögliche Rechtswidrigkeiten und fehlende Sensibilität für marginalisierte Gruppen hindeuten. "Es braucht Solidarität, um jene Menschen zu unterstützen, die von der von der Übersetzung rechter Narrative in Verwaltungshandeln direkt betroffen sind." Mehr Informationen |
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Das Herbert-Wehner-Bildungswerk hat ein neues Online-Informationsportal veröffentlicht. Neben grundlegenden Informationen zur politischen Bildung können Nutzer_innen mittels Suchfunktion konkrete Anbieter_innen und Angebote der politischen Bildung in ganz Sachsen finden. Sachsenweit lädt das Herbert-Wehner-Bildungswerk Vereine und Träge_:innen der politischen Bildung herzlich ein, sich an dem Projekt zu beteiligen, sprich auf dem Portal vertreten zu sein. Mehr Informationen |
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360° | Interessante Projekte und Initiativen
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In dieser Rubrik möchten wir Euch Projekte außerhalb des Netzwerkes, Materialien, Angebote oder Lektüreempfehlungen vorstellen.
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Ulf Bohmann, Moritz Heinrich und Matthias Sommer legen im OBS-Arbeitspapier 70 detailliert Themen und rhetorische Techniken der Agitation der extremen Rechten im Sächsischen Landtag dar. Die Studie adaptiert Leo Löwenthals wegweisende Studie "Falsche Propheten" für die gegenwärtige Analyse. Mehr Informationen |
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Die Studie Demokratische Bildung im „Förderdickicht“ untersucht die komplexe Finanzierungs- und Förderstruktur der außerschulischen politischen Bildung in Sachsen. Basierend auf leitfadengestützten Interviews und einem Forschung-Praxis-Dialog mit Akteuren aus politischen Entscheidungsträger_innen, Verwaltungmitarbeiter_innen und Bildungspraktiker_innen beleuchtet die Analyse die dickichtartige sächsische Förderlandschaft und zeigt die damit einhergehenden Herausforderungen auf. Im Anschluss werden Lösungsansätze und Handlungempfehlungen abgeleitet. Diese sollen dazu beitragen, die Effizienz der Fördermittelvergabe zu erhöhen und die Arbeit der Projektträger zu erleichtern, um letztlich die Qualität und Nachhaltigkeit der politischen Bildungsarbeit in Sachsen zu verbessern. Mehr Informationen |
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Am 01. September eröffnet die Ausstellung „Zwickau und der NSU. Auseinandersetzung mit rechtsextremen Taten“ um 15 Uhr in den Priesterhäusern in Zwickau (Domhof 5-8, 08056 Zwickau). Dreizehn Jahre nachdem die breite Öffentlichkeit von den Gewalttaten des selbsternannten „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) erfuhr, widmet sich die Exposition den zwischen 2000 und 2007 verübten Mordanschlägen und Gewalttaten, blickt auf die Mordopfer und ihrer Hinterbliebenen und setzt sich mit der Geschichte der Aufarbeitung dieser Taten auseinander. Mehr Informationen |
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Newsletter des Netzwerk Tolerantes Sachsen Erscheinungsdatum: [02.09.2024] Redaktionsschluss: [25.08.2024]
Redaktion: Förderverein Tolerantes Sachsen e.V. | Johanna Lierenfeld (Koordinatorin) Online auf unserer Website Kontakt: redaktion@tolerantes-sachsen.de
Nächster Redaktionsschluss: [25.09.2024] |
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Die Arbeit des Netzwerkes Tolerantes Sachsen wird gefördert im Rahmen des Landesprogramms "Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz".
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Förderverein Tolerantes Sachsen e.V. Johanna Lierenfeld (Koordinatorin Öffentlichkeitsarbeit) Domplatz 5 04808 Wurzen Deutschland
0178 5445807 redaktion@tolerantes-sachsen.de http://tolerantes-sachsen.de/ Vorstand: Miro Jennerjahn, Elisabeth Adler, Martina Glass
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