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Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (WOS)

Demokratische Werte stärken und zum Abbau von Extremismus und Fremdenfeindlichkeit beitragen

Wichtige Hinweise

  • Auszahlungsanträge im Programm Weltoffenes Sachsen können ab sofort gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung im Freistaat Sachsen zunächst Auszahlungsgelder für das erste Halbjahr 2025 zur Verfügung stehen. Darüber hinausgehende Auszahlungen können ggf. noch nicht ermöglicht werden. Auszahlungsanträge für das zweite Halbjahr 2025 können nach der Beschlussfassung des Haushaltsgesetzes gestellt werden.
  • Zum Antragsstichtag 30. September 2024 der Fördersäule C beachten Sie bitte das Informationsschreiben des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 19. Februar 2025.
  • Am 24. März 2025 hat das Kabinett den Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2025/2026 beschlossen und in das parlamentarische Verfahren gegeben. Über Neuanträge, welche zum Stichtag 30.09.2024 bei der SAB eingegangen sind, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. 

             Für Projektanträge, für welche bereits ein Zuwendungsbescheid über die Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen vorliegt, ergeben               sich keine Änderungen. 

  • Aufgrund von einzelnen Rücklaufmitteln ist es grundsätzlich ab sofort wieder möglich, Anträge auf Kleinprojekte und Bildungsfahrten (Fördersäulen D und E) für das Jahr 2025 über das Förderportal Sachsen einzureichen. Ob und zu welchem Zeitpunkt eine Bewilligung möglich ist, ist von der Höhe und vom Zeitpunkt der zur Verfügung stehenden Rücklaufmittel abhängig. Die Vorlauffrist von mindestens vier Wochen von Antragstellung bis zum Vorhabensbeginn ist zwingend zu beachten. 

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben im Rahmen einer Projektförderung
  • Zuwendung bis maximal 150.000,00 EUR pro Projekt und Jahr

Personal- und Sachausgaben für Maßnahmen, die:
 
  • a) Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere politisch und religiös motivierten Extremismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Antiziganismus abbauen helfen
  • b) Demokratische Werte stärken und demokratische Handlungskompetenzen fördern.

Die Förderung erfolgt in den Bereichen:
 
  • A Landesweite Fachnetzwerke
  • B Regionale Netzwerke
  • C Projekte zur Demokratieförderung
  • D Kleinprojekte
  • E Bildungsfahrten
  • F Projekte von besonderem demokratiepolitischen Interesse.

  • Eingetragene Vereine, Verbände und gemeinnützige Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts

  • Eine Zuwendung wird gewährt, wenn die Maßnahmen im Freistaat Sachsen durchgeführt werden und ihre Wirkung im Freistaat Sachsen haben (außer Teil E: Bildungsfahrten)
Zusätzliche Voraussetzungen bei:
 
  • A) Landesweite Fachnetzwerke und B) Regionale Netzwerke
    • Verbindung aus mindestens 3 Kooperationspartnern (davon mindestens ein zivilgesellschaftlicher und ein staatlicher Kooperationspartner)
  • C) Projekte zur Demokratieförderung
    • Maßnahmen dürfen nicht über Teil A oder Teil B gefördert werden können
    • Die Bewertung der Maßnahmen erfolgt nach den im Dokument  Antragsbewertung festgeschriebenen Kriterien. Bitte berücksichtigen Sie diese Kriterien in Ihrer Projektkonzeption.
  • E) Bildungsfahrten
    • Angebot muss vollständige Programmtage umfassen, mit mindestens 5 Schulstunden bzw. 3,75 Zeitstunden pro Programmtag 
    • Verpflichtende Vor- und Nachbereitungstreffen der Teilnehmer:innen zusätzlich zu den Programmtagen sind durchzuführen

  • Eigenanteil von mindestens 5,00 %
  • Verwaltungs- und Sachausgabenpauschale in Höhe von 5,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (für z. B. Büromaterial, Post und Telekommunikation usw.) möglich
  • Personalausgaben sind bis zur Höhe der Entgeltgruppen gemäß der Anlage B zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TV-L) zuwendungsfähig Eingruppierungsmatrix

Die Förderhöhe beträgt für:
 
  • A) Landesweite Fachnetzwerke
    Maximal 150.000,00 EUR pro Jahr und Projekt
  • B) Regionale Netzwerke
    Maximal 120.000,00 EUR pro Jahr und Landkreis/Kreisfreier Stadt
  • C) Projekte zur Demokratieförderung
    In der Regel 140.000,00 EUR pro Jahr
    Bei nachweislich flächendeckend im Freistaat Sachsen durchgeführten Projekten kann eine höhere Zuwendung gewährt werden
  • D) Kleinprojekte
    Maximal 10.000,00 EUR
  • E) Bildungsfahrten
    25,00 EUR pro Teilnehmer und Tag für Ein-Tagesfahrten im Inland
    20,00 EUR pro Teilnehmer und Tag für Mehr-Tagesfahrten im Inland
    30,00 EUR pro Teilnehmer und Tag für Mehr-Tagesfahrten ins Ausland
    10,00 EUR für Vor- und Nachbereitungstreffen pro Teilnehmer, wenn die Fahrt nicht im schulischen Kontext stattfindet
  • F) Projekte von besonderem demokratiepolitischen Interesse
    Bis zu 90,00 % der beantragten zuwendungsfähigen Ausgaben
    Bis zu 100,00 % der beantragten zuwendungsfähigen Ausgaben nur in begründeten Ausnahmefällen bei einem ausschließlich staatlichen Interesse an der Förderung
  • Bestehen Fördermöglichkeiten des Bundes, erfolgt Förderung nach dieser Richtlinie nachrangig
  • Bestehen Fördermöglichkeiten der Europäischen Union, erfolgt Förderung nach dieser Richtlinie vorrangig

Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

Antragstellung für
 
  • Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal. Benutzen Sie dazu bitte den Button "Förderprogramm beantragen".
  • Hinweise zum Umgang mit dem Förderportal erhalten Sie hier  

Stichtage/Fristen:
 
  • A) Landesweite Fachnetzwerke und B) Regionale Netzwerke
    Bis 30. Juni des laufenden Jahres für das Folgejahr
  • C) Projekte zur Demokratieförderung
    Bis 30. September des laufenden Jahres für das Folgejahr
    Derzeit gehen wir davon aus, dass die Auswahlentscheidung und die Bewilligungen aufgrund der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2025 möglich sein werden.
  • D) Kleinprojekte
    Fortlaufende Antragstellung, aber frühestens mit Beginn des Jahres in dem das Projekt starten soll
    mindestens 4 Wochen vor Beginn des Projektes
  • E) Bildungsfahrten
    Mindestens 4 Wochen vor Beginn des Projektes
  • F) Projekte von besonderem demokratiepolitischen Interesse
    Erst nach Erlass einer entsprechenden Förderbekanntmachung des zuständigen Staatsministeriums (SMS) - Bitte beachten Sie, dass ein Antrag nur nach Aufforderung durch das SMS gestellt werden kann. Eine Antragstellung ohne ausdrückliche Aufforderung durch das SMS führt zu einer Ablehnung des Antrages.
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Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung des Landesprogramms "Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz" (Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen - FRL WOS)

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Vollzug der Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen vom 22. Februar 2022 im Haushaltsjahr 2023 vom 10. Mai 2022 (PDF, 66 kB)

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Förderung von Projekten von besonderem demokratiepolitischen Interesse zum Abbau von Antisemitismus gemäß der Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen (FRL WOS) vom 15. März 2023

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Vollzug der Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen für das Haushaltsjahr 2024 vom 3. Mai 2023 

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Förderung eines Modellvorhabens zur Stärkung jüdischen Lebens im Handlungsfeld der außerschulischen demokratischen Bildungsarbeit gemäß der Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen (FRL WOS) vom 12. Juni 2023
--> Bewertungskriterien zur Bekannmachung des SMS vom 12. Juni 2023

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Vollzug der Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen für das Haushaltsjahr 2025 vom 6. Mai 2024

Leitfäden zu den Fördersäulen A bis E finden Sie hier.

FAQ Landesmittel-Förderungen

Anwendungshinweise des SMS zum Fördervollzug Energiekrise - Bitte beachten Sie, dass die einschlägigen Regelungen in Ihrem Zuwendungsbescheid vorrangig dieser Anwendungshinweise gelten.

FAQ zur Förderung nach der RL WOS


{{Projektkonzeption_Antrag | 61901}}

{{LM_Ausgaben- und Finanzierungsplan | 62989}} - Bitte nur für Änderungen in den Fördersäulen C und D verwenden, bei denen die Antragstellung nicht über das Förderportal erfolgte

{{WOS_Stellungnahme Landkreis/Kreisfreie Stadt | 63536}} (nur bei Projekten zur Demokratieförderung erforderlich, Buchstabe C der Richtlinie)

{{WOS Bildungsfahrten_Programmablauf | 63549}}

{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe) | 61547-1}}​​​​​​
 

{{Auszahlungsantrag Landesmittel | 62586}}

Achtung:
Auszahlungen von Zuwendungen, bei denen die Antragstellung über das Förderportal erfolgte, sind ab 2024 über "Aufgabe - Auszahlung" direkt im Förderportal zu beantragen. 

Für Zuwendungsbescheide mit  Datum bis 31.03.2022 sind folgende Dokumente zum Verwendungsnachweis einzureichen:

{{WOS_Sachstandsbericht zur Projektförderung | 61330}}

{{WOS_Verwendungsnachweis | 61332}}

{{Belegliste_Land_kurz | 62584}}

{{Belegliste_Land_lang | 62584-1}}

{{WOS_Projektdokumentation | 61333}}

{{Tätigkeitsnachweis Personal_Stundennachweis | 60607}}

Bitte beachten Sie, dass der Tätigkeitsnachweis abweichend von der im Dokument angegebenen Vorlage (zu jedem Auszahlungsantrag) nur auf Verlangen der SAB durch eine separate Anforderung einzureichen ist. 

{{Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise | 67308}}

Bitte beachten Sie bei der Erstellung der Belegliste Folgendes:

Bei Förderungen mit bewilligter Restkostenpauschale (Sachausgabenpauschale - siehe Zuwendungsbescheid) sind die Einzelausgaben (in der Regel Personalausgaben) als Einzelpositionen in die Belegliste aufzunehmen.

Die Restkostenpauschale (Sachausgabenpauschale) tragen Sie bitte als einen Gesamtbetrag in die Belegliste ein. Die Höhe der Restkostenpauschale (Sachausgabenpauschale) berechnet sich auf Grundlage des %-Satzes aus Ihrem Zuwendungsbescheid und der tatsächlich entstandenen Personalausgaben. Die Eintragung von einzelnen Sachausgaben in der Belegliste entfällt (Ausnahme: im Zuwendungsbescheid separat ausgewiesenen Sachausgaben sind auch als Einzelausgaben in der Belegliste aufzuführen).


Für Zuwendungsbescheide mit Datum ab 01.04.2022 sind folgende Dokumente zum Verwendungsnachweis einzureichen:
(Für Vorhaben, welche über das Förderportal beantragt wurden, sind die Belegliste und der Verwendungsnachweis ausschließlich über das Förderportal mit den dort aufgeführten Unterlagen zu führen. Die nachfolgend aufgeführten Dokumente betreffen Vorhaben, welche außerhalb des Förderportals (mittels SAB-Vordrucken) beantragt wurden.)

{{Projektbericht_VN | 61900}}

{{WOS Verwendungsnachweis | 61332}}

{{Belegliste_Land_kurz | 62584}}

{{Belegliste_Land_lang | 62584-1}}
 
{{Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise | 67308}}

Achtung:
Verwendungsnachweise für Anträge, bei denen die Antragstellung über das Förderportal erfolgte, sind ab 2024 über "Aufgabe - Verwendungsnachweis" direkt im Förderportal einzureichen. 
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